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Nutzungsordnung des Jugendzeltplatzes-VS

- Stand: Oktober 2020 -

Der Zeltplatz soll Kinder- und Jugendgruppen ein naturnahes und erholsames Lagererlebnis ermöglichen. Daher wird der Jugendzeltplatz-VS nicht als "Festplatz" für öffentliche Vereins- und Privatfeiern vermietet.

Reservierung und Kosten:

Reservierungsanfragen können per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) oder telefonisch an Richard Müller (Tel: 07721/ 70749) gerichtet werden.

Alle aufgeführten Kosten entsprechend dem oben stehenden Stand. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig nach einer eventuellen Preisanpassung zu erkundigen.

Die Übernachtungskosten betragen 4 pro Person. Für Übernachtungen gibt es eine Mindestbelegung von 10 Personen pro Nacht. Für Tagesgäste sind zusätzlich 2,00 € pro Person und Tag zu entrichten. Des Weiteren wird eine Kaution in Höhe von 75,00 € erhoben, die nach ordnungsgemäßem Verlassen des Zeltplatzes wieder zurückerstattet wird.

Tagesveranstaltungen, wie z. B. Projekt-/ Waldtage von Kindergärten und Schulen, ohne Toilettennutzung kosten pauschal 25,00 €. Tagesaktionen mit Toilettennutzung kosten pauschal 40,00 € (zzgl. Kaution).

Zusätzlich fallen je nach Verbrauch Nebenkosten für Strom (5,00 € pro Übernachtung und Steckplatz), Abfallentsorgung (5,60 € pro 70 l-Sack) und Brennholz (60,00 € pro Raumkubikmeter) an.

Die Kaution sowie 50 % Anzahlung muss bis spätestens 3 Monate vorLagerbeginn auf unten stehendes Konto eingegangen sein. Ansonsten verfällt die Reservierung. Abrechnungsgrundlage ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer. Ob eventuell Nachmeldungen noch möglich sind, bitte frühzeitig vor Lagerbeginn nachfragen. Sollte ein Lager ausfallen oder weniger Teilnehmer anreisen, gibt es eine kostenlose Rücktrittsfrist bis 4 Wochen vor Lagerbeginn. Danach fallen 80% der reservierten Übernachtungskosten an.

Anreise:

Alle Teilnehmer sollten zu Beginn des Aufenthalts vom verantwortlichen Leiter in geeigneter Weise über diese Zeltplatzordnung informiert werden.

Für PKW steht der Parkplatz am Waldrand direkt neben dem Zeltplatz zu Verfügung (s. Lageplan). Weitere Parkplätze und Stellplätze für Busse sind durch eine Unterführung der Landesstraße in 100 m Entfernung in ausreichender Anzahl vorhanden. Das Parken oder Befahren des Zeltpatzgeländes ist nicht gestattet.

Der Aufbau des Lagers darf nur auf dem zugewiesenen Platz erfolgen, da unbenutzte Plätze sich entweder in der Regenerationsphase befinden oder für später anreisende Gruppen vorgesehen sind. Auf der Spielfläche oberhalb des Parkplatzes dürfen keine Zelte aufgestellt werden. Diese Spielfläche steht allen Zeltplatznutzern gemeinsam zur Verfügung.

Bitte bereits bei der Lagerplanung berücksichtigen, dass auf dem kompletten Lagerplatz wegen der oberflächennah verlaufenden Drainagerohre keine Gräben oder Löcher gegraben werden dürfen. Lagerbauten dürfen nicht eingegraben werden. Langes Stangenholz für Zelte (Jurten, Kothen usw.) steht kostenlos zur Verfügung, darf jedoch nicht zersägt oder verbrannt werden. Es muss zum Ende des Lagers wieder an die dafür vorgesehene Stelle zurückgebracht werden.

Aufenthalt:

Da sich teilweise mehrere Gruppen gleichzeitig auf dem Platz befinden, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. Jeder sollte sich so verhalten, dass andere nicht belästigt oder gefährdet werden. Wir bitten daher die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr einzuhalten und auf Nachbargruppen und Anwohner Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung von elektrischen Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist auf dem Platz untersagt, ebenso wie Drogen- und Alkoholkonsum.

Feuerlöscher befinden sich im Sanitärgebäude am Haus. Im Falle eines Brandes oder schweren Unfalls müssen die Rettungskräfte und der Platzwart umgehend informiert werden. Der Zeltplatz und seine Einrichtungen - dies gilt insbesondere für die Spülbecken und Feuerstellen sowie die Sanitäranlagen - sind pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

Für das Lagerfeuer steht jedem Platz eine eigene Feuerstelle zur Verfügung. An anderen Stellen darf kein Feuer gemacht oder zusätzliche Feuerstellen ausgehoben werden. Hochfeuerstellen bzw. Feuerschalen sind nach Absprache erlaubt, sofern die Grasnarbe dadurch nicht beschädigt wird. Brennholz kann entweder selbst mitgebracht oder über den Platzwart erworben werden. Aus dem benachbarten Wald darf kein Holz entnommen werden.

Auf dem Zeltplatzgelände und in der weiteren Umgebung gilt das pfadfinderische Prinzip: Wir schützen Tiere und Pflanzen. Dies gilt insbesondere auch für die benachbarten landwirtschaftlich genutzten Felder. Diese bitte nicht betreten.

Haltet bitte in Euren Lagerküchen und auf eurem Zeltplatz die notwendigen Hygienestandards ein, um die Gesundheit der Lagerteilnehmer und Zeltplatzbesucher zu gewährleisten.

Die Sanitäranlagen sind bedarfsweise, mindestens jedoch einmal am Tag durch die Zeltplatzgruppen in gegenseitiger Absprache zu reinigen. Der Platzwart legt mit den Gruppen einen Reinigungsplan fest, der im Sanitärgebäude aushängt. Benötige Putzmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Toilettenpapier sorgt jede Gruppe selbst.

Für die Müllentsorgung erhält jede Gruppe Restmüllsäcke (Gebühr s. o.) und kostenlos Gelbe Säcke. Für die Glasentsorgung stehen in den benachbarten Wohngebieten entsprechende Sammelcontainer. Der nächstgelegene ist auf dem Parkplatz des Fußballstadions (ca. 300 m) auf der anderen Seite der Landesstraße. Für Papier und Bioabfälle stehen Sammelcontainer am Platz bereit. Das Spülwasser muss über die Spülbecken außen am Haus entsorgt werden, nicht in den Sanitärräumen.

Abreise:

Bei der Abreise wird der Platz vom Platzwart abgenommen. Es ist mit ihm rechtzeitig ein Termin zu vereinbaren. Auf dem zugewiesenen Zeltplatz, der Spielfläche und den Freiflächen müssen vor dem Verlassen Abfälle und Holzreste aufgesammelt werden. Auch sind alle Heringe u. ä. herauszuziehen und die Feuerstellen von Unrat zu säubern. Die sanitären Anlagen und die Spülbecken sind gereinigt zu übergeben.

Eventuell geliehene Gegenstände sind im selben Zustand wie beim Erhalt zurückzugeben. Eventuelle Beschädigungen - auch am bzw. im Haus - bitte melden.

Sonstiges:

Der Platzwart ist berechtigt, Zeltplatznutzer, die der Platzordnung zuwiderhandeln oder sich ungebührlich verhalten, vom Zeltplatz zu verweisen. Für Sach- und Personenschäden sowie für abhanden gekommene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.